Handelsvertreterrecht und Vertragsgestaltung
Der Handelsvertretervertrag nach §§84 ff. HGB muss Provision, Delkredere, Gebietsschutz, Wettbewerbsklauseln und den Ausgleichsanspruch nach §89b HGB rechtssicher regeln. Ein schlecht formulierter Vertrag kostet beim Ausscheiden eines Vertriebspartners erheblich — in jeder Betriebsgröße.

